1. Allgemeine Bestimmungen
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
2. Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf von Waren bleibt vorbehalten. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
Die mit einem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Eigenschaften von Kaufgegenständen und Leistungen sind nur zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt, sofern diese für den Käufer nicht unzumutbar sind.
Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
3. Software
Für die Lieferung von Software gelten die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers.
Der Käufer verpflichtet sich, die Software weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Die Dokumentation und sonstige druckschriftliche Unterlagen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vervielfältigt werden.
Unabhängig von Zeitpunkt und Grund der Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Käufer, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien der Software sowie die Dokumentation an uns zurückzugeben.
Im übrigen stimmen Käufer und Verkäufer darin überein, dass Software nach dem heutigen Stand der Technik ein mit Fehlern behaftetes Werk ist, das zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen ist. Fehler, die dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen oder den Nutzen der Software nicht unzumutbar mindern, stellen keinen Mangel dar. Zur Behebung kleiner Fehler werden hierzu Update-Regelungen angeboten, die unentgeltlich oder gegen Gebühr von Zeit zu Zeit und bei Bedarf verfügbar sind.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen, falls nicht anders ausdrücklich vereinbart wird, zu den bei Vertragsabschluss angebotenen Preisen.
Für Waren, die mehr als 3 Monate nach Vertragsschluss geliefert werden, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
Insbesondere für Ingenieurleistungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen.
Erhöhen sich unsere bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Kosten um mehr als 20%, dann können wir auch bei fester Preisvereinbarung eine angemessene Preisanpassung verlangen. Wird eine solche nicht bewilligt, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Zahlungen haben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zum angegebenen Zahlungstermin zu erfolgen. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% pro Jahr zu zahlen.
Bei Ingenieurleistungen behalten wir uns eine anteilige Vorauszahlung bei Auftragserteilung vor.
Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen, unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Lieferung
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur bei Einhaltung von Schriftlichkeit als verbindlich vereinbart; mündliche Zusagen sind nicht verbindlich. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnlicher Umstände, Material, Energie, behördliche Eingriffe usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Wird durch die genannten Umstände eine Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Wenn dem Käufer dadurch, dass wir verbindlich vereinbarte Lieferzeiten schuldhaft nicht eingehalten haben oder in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung zu verlangen.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer Übergabe durch den Auftragnehmer an das Versandunternehmen (auch Post und Bahn) auf den Auftraggeber über. Soweit erwünscht, schließen wir auf Kosten des Auftraggebers eine Transportversicherung ab.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung.
Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug,stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom
Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
8. Gewährleistung
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern.
Erfüllungsort ist hierbei der Firmensitz in Söchtenau . Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist
Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Lieferungsgegenstand nach unserer Wahl entweder von uns bei dem Käufer besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch an uns zurückgesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
Die Haftung für die Folgen aus von Seiten des Käufers oder Dritter vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
9. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug und zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.
Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10. Rückgaberecht
Wird für einzelne Produkte ein Rückgaberecht vereinbart, so ist zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit die Ware schonend zu behandeln sowie vollständig und in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung bis zu dem vereinbarten Termin kostenfrei an uns zurückzugeben. Im Falle der Versendung hat der Käufer die Ware beförderungssicher zu verpacken und auf seine Kosten zu versichern. Die Kosten für Hin- und Rücksendung trägt der Käufer. Für Software gilt Ziff. 3 entsprechend.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung der Gerichtsstand Rosenheim vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.
12. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
Fassung vom 15. Oktober 2023